Dachtechnik
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Wer darf Asbestsanierung durchführen?

Ausschließlich Betriebe mit einem Sachkundenachweis gemäß Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe; Asbest-Abbruch-, Sanierungs-und Instandhaltungsarbeiten) dürfen Arbeiten an asbesthaltigen Materialien durchführen.  Handwerkskammern oder das zuständige Gewerbeaufsichtsamt können Ihnen Betriebe mit dieser Qualifikation nennen. Zu Ihrer Absicherung sollte der Auftrag folgenden Satz enthalten: „Die Durchführung der Arbeiten an asbesthaltigen Materialien und die Entsorgung der Asbestabfälle erfolgt gemäß TRGS 519.“ Auch Privatpersonen, die mit asbesthaltigem Material umgehen, müssen die Entstehung und Freisetzung von Asbestfasern wirksam verhindern und die Schutzmaßnahmen der TRGS 519 oder mindestens gleichwertige Schutzmaßnahmen einhalten. Dazu fehlen Laien aber in aller Regel die nötige Sachkenntnis und die technische Ausrüstung.

 

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